Jagdrecht: Anordnung des körperlichen Nachweises der Abschusserfüllung nur per Foto-App ist unzulässig
Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 12.08.2026 (M 7 S 26.5019) entschieden, dass die behördliche Anordnung, den körperlichen Nachweis der Abschusserfüllung (hier: bei Rotwild) ausschließlich mittels Lichtbild per Foto-App zu führen, mangels Rechtsgrundlage rechtswidrig ist. Die angefochtene Entscheidung litt zudem an fehlender Bestimmtheit und Ermessensfehlern.