Unsere

Leistungen

In unserer Rubrik Leistungen möchten wir Sie genauer über den Inhalt unserer anwaltlichen Tätigkeiten und die von uns betreuten Rechtsgebiete informieren. Ausgewählte Mandate sind aus berufsrechtlichen Gründen anonymisiert. Klicken Sie bitte auf das jeweilige Thema, für das Sie sich interessieren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für Rückfragen gerne persönlich zur Verfügung.

Arbeitsrecht

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten orientiert sich unsere Beratung in erster Linie an den Bedürfnissen der Arbeitgeberseite. Die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Rechtsfragen beim Betriebsübergang und auch die gerichtliche Vertretung des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess sind Kernbestandteile unseres Leistungsangebotes.

Bau- und Architektenrecht

Unsere Mandanten im Bau- und Architektenrecht sind  öffentliche und private Bauherren, Investoren, Bauträger- und Wohnungsgesellschaften, Werkunternehmer (u.a. im Bereich Haustechnik) sowie Eigentümergemeinschaften. Das private Baurecht umfasst alle Fragen rund um die Rechtsbeziehung der am Bau Beteiligten, sei es die Vertragsgestaltung, die Rechte und Pflichten in den einzelnen Leistungsphasen, das Mängelgewährleistungsrecht und die Durchsetzung von Forderungen.

Ferner unterstützen wir Sie im öffentlichen Baurecht, insbesondere im Rahmen von Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren sowie im Erschließungsbeitragsrecht.

Bedeutende Mandate:

  • Vertretung der Bauherrenseite
  • Laufende Beratung und gerichtliche Vertretung mehrerer Münchner Bauträgergesellschaften
  • Ständige Beratung und Vertretung eines der größten deutschen Hersteller von Flächenheizungen für Gebäude

Europarecht

Der europäische Einfluss auf die nationale Rechtsordnung nimmt stetig zu. Immerhin 80% der Gesetzgebungsverfahren auf deutscher Ebene basieren auf Initiativen aus Brüssel. Dieser Trend wird sich in Zukunft fortsetzen. Europäische Verordnungen gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar, zudem führen Richtlinien zu einer Vielzahl nationaler Gesetzesvorhaben. Darüber hinaus findet das EU-Recht auch bei der Anwendung inländischer Vorschriften immer größere Beachtung: Deutsches Recht ist nicht selten richtlinienkonform, d.h. nach europäischem Verständnis, auszulegen.

Dieses Zusammenspiel zwischen nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben erfordert zunehmend spezifische Kenntnisse, die wir Ihnen aufgrund unserer Zusatzqualifikation im europäischen und internationalen Wirtschaftsrecht sowie zahlreicher Fachpublikationen anbieten können. Unsere Erfahrung zeigt, dass selbst Fälle, die sich auf den ersten Blick ausschließlich nach nationalem Recht beurteilen, europäischen Einflüssen ausgesetzt sein können. Der Ausgang eines Rechtsstreits sowie die rechtliche Beratung im Vorfeld hängen von diesen Faktoren nicht unwesentlich ab.

Handels- und Gesellschaftsrecht

Als wirtschaftsrechtliche Kanzlei gehört das Handels- und Gesellschaftsrecht zu unseren Kernkompetenzen. Im Einzelnen befassen wir uns mit folgenden Themen:

  • Recht des Handelsstandes
  • Handelskauf, UN-Kaufrecht
  • Internationales Handelsrecht und INCOTERMS
  • Fragen des grenzüberschreitenden Handels (Zoll, Handelsbeschränkungen, Außenwirtschaftsrecht)
  • Personengesellschaftsrecht
  • Kapitalgesellschaftsrecht
  • Unternehmenskauf
  • Organhaftung

Hungarian Desk

Unser Hungarian Desk bietet umfassende Rechtsberatung bei deutsch-ungarischen geschäftlichen Vorhaben. Wir beraten und vertreten ungarische Unternehmen, Investoren und Unternehmensgründer bei ihrem Markteintritt in Deutschland und bei allen anderen Rechtsfragen. Weiterhin zählt die rechtliche Beratung deutscher Wirtschaftstreibender bei ihren Ungarn-Aktivitäten, insbesondere im Vertragsrecht, sowie die damit zusammenhängende Rechtsdurchsetzung zu unserem Portfolio.

Unser Angebot umfasst:

  • Handels und Außenwirtschaftsrecht
  • Gesellschaftsrecht (Unternehmensgründungen in Deutschland, Unternehmenskauf, laufende gesellschaftsrechtliche Beratung)
  • Vertragsrecht
  • Internationales Privatrecht, Europarecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Immobilienrecht
  • Forderungseinzug

Ihr Ansprechpartner, Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla, verfügt über verhandlungssichere Kenntnisse der ungarischen Sprache und ist aufgrund seiner Zusatzqualifikation „Magister des europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts“ mit den rechtlichen Besonderheiten grenzüberschreitender wirtschaftlicher Betätigung bestens vertraut.

 

Ügyvédi irodánk teljes körű gazdasági jogi tanácsadást nyújt Németországban tevékenykedő magyar cégek, cégalapítók és befektetők részére.

Szolgáltatásunk a következő témákat öleli fel:

  • Kereskedelmi és külkereskedelmi jog
  • Társasági jog (cégalapítás, cégvásárlás, állandó tanácsadás gazdasági társaságok részére, belső viták rendezésénél jogi tanácsadás)
  • Szerződésjog
  • Nemzetközi jog, EU jog
  • Versenyjog
  • Ingatlanjog
  • Követeléskezelés
  • Perképviselet

Dr. Pießkalla Michael ügyvéd úr anyanyelvi, szakmai tárgyalási szintű magyar nyelvtudással rendelkezik. „Európai és nemzetközi gazdasági jogi“ egyetemi Master-továbbképzésben (LL.M.Eur.) vett részt, doktori címét szintén európai gazdasági jogban szerezte. Rendszeresen publikál nemzetközi, ill. gazdasági jogi területen, előadásokat tart és docensként ügyvédi továbbképzési tanfolyamok aktív résztvevője.

Dr. Pießkalla elméleti és gyakorlati szakmai háttere teljes körű és magas színvonalú jogi tanácsadást biztosít ügyfeleink számára, beleértve azoknak a különleges jogi kérdéseknek a megítélése, ill. megoldása, melyek nemzetközi gazdasági tevékenységnél merülnek fel.

Immobilienrecht

Ob Mietrecht, Wohnungseigentum, Pacht oder Maklerrecht: Die Rechtsfragen in der Immobilienwirtschaft sind so vielseitig wie die Beteiligten, die sich auf dem Markt begegnen.

Wir vertreten Vermieter – vom privaten Wohnungseigentümer bis hin zum  institutionellen Investor – einerseits und Mieter andererseits bei allen Fragen rund um die klassische Wohn- und Geschäftsraummiete (u.a. Vertragsgestaltung, Mieterhöhung und Mietminderung, Kündigung und Räumung).

Darüber hinaus beraten wir Mandanten – vorwiegend aus dem Gastgewerbe – bei Fragen rund um die Pacht. Dies umfasst auch etwaige Vertriebsvereinbarungen, so etwa aus dem Getränkebereich.

Das dritte Beratungsfeld bildet das Wohnungseigentum: Hier zählen Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen unterschiedlicher Größe zu unseren Mandanten. Das Portfolio beinhaltet die Mitgestaltung von Beschlussvorlagen, Anfechtungen, die Rechtsbeziehung zwischen Gemeinschaft und Verwalter sowie – ergänzend – das Nachbarschafts- und allgemeine Zivilrecht.

Die Begleitung unserer Mandanten bei Fragen rund um das Maklerrecht (Grundstückserwerb, Miete), im Erschließungsbeitragsrecht sowie im Werkvertragsrecht (Instandhaltung und Instandsetzung Ihrer Immobilie) rundet unser Angebot ab.

Bedeutende Mandate:

  • Ständige Beratung und gerichtliche Vertretung führender Vermietungsgesellschaften im Großraum München im Wohnraummietrecht (> 30.000 Einheiten) und bei der Gewerbemiete
  • Vertragsrechtliche Beratung eines institutionellen Investors bei Übernahme einer Hotelimmobilie
  • Ständige gerichtliche Vertretung eines der bundesweit führenden Anbieter von Wärmeabrechnungsleistungen.

Insolvenzrecht

Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung unserer Mandanten bei insolvenzrechtlichen Fragestellungen. Unser Angebot umfasst:

  • Vertretung von Gläubigern gegen Zahlungsansprüche des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. InsO)
  • Beratung und Vertretung bei der Anmeldung von Insolvenzforderungen, Feststellungsklagen
  • Beratung bei der Stellung von Insolvenzanträgen (Eigen- und Fremdanträge)
  • Verteidigung gegen den Vorwurf von Insolvenzstraftaten (Insolvenzverschleppung, Bankrott- und Buchführungsdelikte)

Das Insolvenzanfechtungsrecht bildet den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.

 

Bedeutende Mandate:

  • Laufende Beratung und gerichtliche Vertretung öffentlicher Gläubiger im Insolvenzanfechtungsrecht (Forderungsabwehr)
  • Beratung und gerichtliche Vertretung mehrerer Anstalten des Öffentlichen Rechts bei bundesweit geführten Insolvenzanfechtungsstreitigkeiten
  • Beratung  institutioneller Vermieter bei der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen

Parallel zu unserer praktischen Tätigkeit veröffentlichen wir regelmäßig Beiträge zu  insolvenzrechtlichen Fragen in renommierten Fachzeitschriften.

Verwaltungsrecht

Im Bereich des Verwaltungsrechts betreuen wir vorwiegend Mandate aus den folgenden Rechtsgebieten:

  • Öffentliches Baurecht und kommunales Abgabenrecht
  • EU-Recht
  • Fahrerlaubnisrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • Jagdrecht, Forstrecht, Naturschutz- und Umweltrecht
  • Waffen- und Sprengstoffrecht

 

Zu unseren Mandanten zählen neben Unternehmen, Privatpersonen und dem öffentlichen Sektor auch anerkannte Umweltverbände. In letztgenanntem Bereich konnten wir – an der Schnittstelle zwischen Jagd- und Umweltrecht – in den vergangenen Jahren die Rechtsprechung entscheidend mitprägen.

Parallel zu unserer praktischen Tätigkeit veröffentlichen wir regelmäßig Fachbeiträge und halten Vorträge zu verwaltungsrechtlichen Fragestellungen.

Hierzu gehört die Herausgeberschaft eines der führenden Kommentare zum Jagdrecht.