Der Insolvenzverwalter der P & R Gruppe, Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, ist vor dem Bundesgerichtshof mit der Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen  in einem ersten Verfahren gescheitert. Jaffé hatte die an Anleger gezahlten Mieten und Rückkaufpreise als unentgeltliche Leistungen angefochten. Das für den beklagten Anleger vorteilhafte Urteil des OLG Karlsruhe ist damit rechtskräftig. Am BGH sind noch weitere Verfahren anhängig.

Nach Ansicht des BGH waren weder die an die Anleger gezahlten Mieten noch die am Ende der Mietzeit bezahlten Rückkaufpreise unentgeltliche Leistungen, eine Anfechtung nach § 134 InsO scheide daher aus. Der Umstand, dass die Anleger kein Eigentum an den Containern erlangen konnten, sei allein der Insolvenzschuldnerin zuzurechnen. Vertragliche Rückabwicklungsansprüche und das Leistungsstörungsrecht schlössen hier die Unentgeltlichkeit aus.

BGH, Beschl. v. 6.3.2023 – IX ZR 17/22.