Insolvenzanfechtungsrecht: Maßstab für objektive Zahlungsunfähigkeit bei inkongruenten Leistungen im kritischen Dreimonats-Zeitraum
Erlangt der Anfechtungsgegner eine inkongruente Deckung (hier im Wege der Zwangsvollstreckung) im zweiten oder dritten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist auch die in inkongruenter Weise befriedigte Forderung bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob der Schuldner im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung objektiv zahlungsunfähig war.