Insolvenzrecht: Unentgeltlichkeitsanfechtung von Steuerzahlungen?
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt die Erfüllung von Steuerverbindlichkeiten grundsätzlich auch dann keine unentgeltliche Leistung des Schuldners nach § 134 InsO dar, wenn die Steuer materiellrechtlich nicht entstanden ist. Ausnahmen gelten, wenn der Steuerschuldner bewusst dazu beiträgt, dass ein offenkundig von der materiellen Rechtslage abweichender Steuerbescheid ergeht.