Insolvenzrecht: BGH zur Reichweite der Vermutungsregel des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO
Nach einer aktuellen Entscheidung des Insolvenzsenates beim Bundesgerichtshof, die das Insolvenzanfechtungsrecht betrifft, ist für die gesetzliche Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners (§ 133 Abs. 1 Satz 2 InsO) nicht erforderlich, dass der Anfechtungsgegner weiß, dass der Schuldner seine übrigen Gläubiger auch künftig nicht wird befriedigen können. weiterlesen