Bauvertragsrecht

Bauvertragsrecht: Klauseln zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter können unwirksam sein

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnungskaufvertrages verwendete Klausel, welche die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine von ihm als Erstverwalter bestimmte, mit ihm wirtschaftlich verbundene (Tochter-)Gesellschaft ermöglicht, unwirksam.

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Bauvertragsrecht: Gravierende Folgen für Auftragnehmer bei fehlender oder unwirksamer Widerrufsbelehrung beim Bauvertrag

Nach einer Entscheidung des OLG München stellt die Dachsanierung keinen Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB dar, sondern ist als Bauvertrag nach § 650a BGB einzuordnen. Ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB scheidet aus. Kommt der Vertrag jedoch am Ort des Bauvorhabens zustande, hat der Auftraggeber ein Widerrufsrecht §§ 356, 312b Abs. 1 Nr. 1 BGB. Der Auftragnehmer muss hierüber belehren.

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Bauvertragsrecht: Zur Darlegung von Mängeln im Prozess ist kein Vortrag zur Mangelursache erforderlich

Mängel müssen im Prozess (hier: selbstständiges Beweisverfahren) nur nach ihrem äußeren Erscheinungsbild dargelegt werden (sog. „Symptomtherorie“). Es bedarf daher grundsätzlich keines Vortrags zur Mängelursache. Die Grenze stellt der sogenannte Ausforschungsbeweis dar, bei welchem der Gutachter für die beweisbelastete Partei erstmalig beweiserheblichen Tatsachenvortrag ermitteln soll.

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Bauvertragsrecht: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme auf Basis des § 4 Abs. 7 S. 3 VOB/B

§ 4 Abs. 7 Satz 3 VOB/B, wonach bei Baumängeln vor Abnahme eine fristlose Kündigung nach erfolgloser Aufforderung zur Mängelbeseitigung und Kündigungsandrohung möglich ist, ist nach Auffassung des BGH unwirksam. Sie benachteilige den Auftragnehmer als Vertragspartner unangemessen, was sich im Wege einer Auslegung zu Lasten des Auftraggebers als Verwender der Klausel ergebe.

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Bauvertragsrecht: Keine fiktive oder konkludente Abnahme bei Vereinbarung einer förmlichen Abnahmeverpflichtung

Nach einer vor kurzem rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG München) schließt eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung zur förmlichen Abnahme von Bauleistungen gemäß § 12 Abs. 4 VOB/B die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme durch schlüssiges Verhalten aus (eine förmliche Abnahme setzt in der Regel Schriftform voraus). 

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Bauvertragsrecht: Weiterarbeit an Abschlagszahlung geknüpft – Auftraggeber kann kündigen!

Die Werklohnforderung des Unternehmers wird grundsätzlich erst mit Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Auftragnehmer kann die weitere Ausführung der von ihm geschuldeten Arbeiten aus diesem Grund nicht von einer vertraglich nicht vereinbarten Abschlagszahlung (hier:. 20.000,00 Euro) abhängig machen.

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Bauvertragsrecht: Notwendige Leistungen müssen auch ohne (wirksamen) Auftrag bezahlt werden!

Die Regelung des § 2 Abs. 8 Nr. 2 Satz 2 VOB/B ist auch anwendbar, wenn vertragliche Ansprüche gegen einen öffentlichen Auftraggeber mangels wirksamer Beauftragung ausscheiden. Ein Anspruch auf Vergütung einer auftragslos erbrachten Leistung setzt u. a. voraus, dass ihre Ausführung (technisch) zwingend notwendig war.

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Mängelgewährleistungsrecht: Terrasse ist ein Bauwerk, Mängelansprüche verjähren in fünf Jahren!

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zur bauvertraglichen Mängelgewährleistung stellt eine Terrassenanlage ein Bauwerk im Sinne von § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB dar. Die Verjährung von Mängelansprüchen aus § 634 BGB vor der Abnahme beginnt frühestens mit dem Übergang in ein Abrechnungsverhältnis, das zur Geltendmachung dieser Ansprüche vor der Abnahme berechtigt.

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Bauvertragsrecht: Nacherfüllung auch dann, wenn ein Ausführungsfehler nicht vorliegt

Wird der Auftragnehmer mit der Abdichtung der Terrasse eines Wohnhauses beauftragt, schuldet er die Herbeiführung eines Zustands, der ausschließt, dass (Regen-)Wasser über die Terrasse in das Gebäude eindringt. Die Wasserundurchlässigkeit ist Bestandteil der vertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung, weshalb der Auftragnehmer verschuldensunabhängig zur Nacherfüllung verpflichtet ist. weiterlesen

Bauvertragsrecht: Der Vorschuss darf behalten werden, auch wenn der Mangel nicht durch einen Dritten beseitigt werden kann

Führt die durch eine Drittfirma durchgeführte Nachbesserung zu keiner fachgerechten Mängelbeseitigung, steht dem Auftragnehmer nach Ansicht des OLG München kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Vorschusses zu, sofern der Auftraggeber seine Aufwendungen für erforderlich halten durfte.

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Gesetzesnovelle zum Bauvertragsrecht: Widerrufsrecht bei Bauverträgen ab 2018

Das neue Bauvertragsrecht, welches vom Bundestag am 9. März 2017 beschlossen wurde, sieht vor, dass Bauunternehmer ab 2018 gesetzlich verpflichtet sind, ihren Kunden, soweit es sich um Verbraucher handelt, ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen. Das Widerrufsrecht ist als Rechtsinstitut bereits aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten (z.B. Darlehen) bekannt. Der private Bauherr wird so vor fragwürdigen Rabatt- und Lockangeboten mit begrenzter Laufzeit und vor eigenen übereilten Entscheidungen geschützt. weiterlesen

Erhöhte Nachweispflichten im neuen Bauvertragsrecht

Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts im Jahr 2018 müssen Bauunternehmen den Bestellern, soweit es sich um Verbraucher handelt,  Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens in Textform und rechtzeitig vor dem Vertragsschluss zur Verfügung stellen. Hierzu zählen etwa die Genehmigungsplanung, Angaben zur Instandsetzung, EnEV- und KfW-Nachweise. Die Regelungen gelten für ab 01.01.2018 geschlossene Verträge.

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