Das neue Bauvertragsrecht, welches vom Bundestag am 9. März 2017 beschlossen wurde, sieht vor, dass Bauunternehmer ab 2018 gesetzlich verpflichtet sind, ihren Kunden, soweit es sich um Verbraucher handelt, ein 14-tägiges Widerrufsrecht einzuräumen. Das Widerrufsrecht ist als Rechtsinstitut bereits aus zahlreichen anderen Rechtsgebieten (z.B. Darlehen) bekannt. Der private Bauherr wird so vor fragwürdigen Rabatt- und Lockangeboten mit begrenzter Laufzeit und vor eigenen übereilten Entscheidungen geschützt.

Die Widerrufsfrist beträgt in Zukunft 14 Tage ab Vertragsabschluss. Um die Widerrufsfrist in Gang zu setzen, müssen Unternehmen die Verbraucher allerdings  ordnungsgemäß und schriftlich über ihr Recht informieren.