Insolvenzrecht: OLG Frankfurt a. Main lehnt Vorsatzanfechtung im Falle einer Nachbesicherung ab
Bei einer Nachbesicherung des Anfechtungsgegners im Stadium drohender Zahlungsunfähigkeit muss der Insolvenzverwalter auch im Falle der Inkongruenz der Nachbesicherung darlegen und beweisen, dass die Insolvenzschuldnerin in der sicheren Erwartung des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit handelte oder dass gleichwertige Indizien für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz sprechen.