Abnahme

Bauvertragsrecht: Klauseln zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch den Erstverwalter können unwirksam sein

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnungskaufvertrages verwendete Klausel, welche die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch eine von ihm als Erstverwalter bestimmte, mit ihm wirtschaftlich verbundene (Tochter-)Gesellschaft ermöglicht, unwirksam.

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Bauvertragsrecht: Keine fiktive oder konkludente Abnahme bei Vereinbarung einer förmlichen Abnahmeverpflichtung

Nach einer vor kurzem rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG München) schließt eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung zur förmlichen Abnahme von Bauleistungen gemäß § 12 Abs. 4 VOB/B die Möglichkeit einer fiktiven oder konkludenten Abnahme durch schlüssiges Verhalten aus (eine förmliche Abnahme setzt in der Regel Schriftform voraus). 

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Praxistipps für Bauunternehmen: Richtiges Verhalten des Bauträgers bei förmlicher Abnahme

Falls zwischen Erwerber und Bauträger im Bau(träger)vertrag eine förmliche Abnahme mit gemeinsamer Besichtigung vereinbart ist, sollten Bauträger nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwingend dokumentieren, dass eine einvernehmliche Terminfindung mit dem Erwerber stattgefunden hat. Dafür sollte der Bauträger unbedingt mehrere Abnahmetermine anbieten.

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Bauvertragsrecht: Vergütung kann ohne Abnahme und prüfbare Rechnung fällig werden!

Einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg zum Bauvertragsrecht zufolge bedarf es einer Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht, wenn der Auftraggeber nicht mehr die Erfüllung des Vertrages verlangt, sondern – im Rahmen eines Abrechnungsverhältnisses – lediglich auf Zahlung gerichtete Gewährleistungsrechte geltend macht.

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