Waffenrecht

Veranstaltungstipp: 3. Speyerer Forum zum Jagd-, Forst- und Waffenrecht am 15./16.10.2025

Am 15. und 16. Oktober 2025 richtet die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUV) das „3. Speyerer Forum zum Jagd-, Forst- und Waffenrecht“ aus. Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner von BFB Rechtsanwälte, wird hier einen Fachvortrag zu den Voraussetzungen der Eignungsprüfung im Waffenrecht (§ 6 WaffG) , unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung, halten.

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Waffenrecht: VGH München äußert sich zur waffenrechtlichen Eignungsprüfung

Der Verwaltungsgerichtshof München hat mit Beschluss vom 5.11.2024 die Voraussetzungen klargestellt, unter denen eine Behörde Waffenbesitzer zur Vorlage eines Eignungsgutachtens auffordern kann. Im Kern ging es darum, wann „Tatsachen“ (§ 6 WaffG) vorliegen, die Eignungszweifel begründen. Die Behörde hatte ihre Aufforderung, ein Gutachten vorzulegen, im wesentlichen auf Behauptungen und widerlegbare Angaben Dritter gestützt.
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Waffenrecht: Verschärfung des Waffengesetzes in Kraft getreten

Das vom Bundestag verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ wurde am 30.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die darin enthaltenen Änderungen des Waffengesetzes gelten seit  31.10.2024. Sie enthalten u.a. sog. „Messerverbote“ auf öffentlichen Veranstaltungen und im öffentlichen Personenverkehr sowie erweiterte Sicherstellungs- und Durchsuchungsbefugnisse bei Legalwaffenbesitzern.

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„Praxiskommentar Waffenrecht“ erscheint beim Kohlhammer Verlag

Im August 2024 erscheint die 1. Auflage des „Praxiskommentar Waffenrecht“ beim renommierten Fachverlag Kohlhammer in Stuttgart. Das von BFB-Partner Dr. Michael Pießkalla mitherausgegebene und mitverfasste Werk hat sich zum Ziel gesetzt, die komplexen Fragen des Waffenrechts praxisnah und verständlich zu erläutern. Die relevanten Normen (WaffG, AWaffV und WaffVwV) werden im Zusammenhang dargestellt.

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Waffenrecht: Anforderungen an die Aufbewahrung eines Schlüssels zum Waffenschrank (OVG Bautzen)

Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das insoweit dem Oberverwaltungsgericht Münster folgt, hat die Aufbewahrung eines Schlüssels zum Waffentresor grundsätzlich den gleichen Sicherheitsstandards zu entsprechen wie die Aufbewahrung der in dem Waffenschrank verwahrten Waffen und Munition selbst. Ein Verstecken kommt nicht in Betracht.

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Waffenrecht: Einmaliger fahrlässiger Verstoß gegen die Schonzeiten führt nicht zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

Nach einer aktuellen Entscheidung des u.a. für das Waffenrecht zuständigen 24. Senats des VGH München führt der einmalige fahrlässige Verstoß gegen die Schonzeitvorschriften im Jagdrecht nicht zum Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Auch mit einem Verstoß gegen die anerkannten Grundsätze der Weidgerechtigkeit könne die Unzuverlässigkeit nicht begründet werden. weiterlesen

Waffenrecht: Unzuverlässigkeit wegen Führens einer schussbereiten Kurzwaffe im Kfz

Nach einer aktuellen Entscheidung der u.a. für das Jagd- und Waffenrecht zuständigen 7. Kammer des Verwaltungsgerichts München entfällt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, wenn ein Jäger eine schussbereite Kurzwaffe auf dem Heimweg von der Jagd nach Hause im Kfz mit sich führt. Der Umstand, dass die ebenfalls im Fahrzeug transportierte Langwaffe entladen war und der Jäger künftig auf Kurzwaffen verzichten möchte, rechtfertigt keine andere Beurteilung. weiterlesen

Verwaltungsrecht: VG Freiburg verneint waffenrechtliches Bedürfnis für dritte Kurzwaffe bei Jägern

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 1.7.2020 entschieden, dass die bei Jägern von der Bedürfnisprüfung freigestellten beiden Kurzwaffen (§ 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG) i.d.R. eine Obergrenze darstellen. Nur dies sei mit der Intention des Gesetzgebers, die Zahl an Schusswaffen in der Bevölkerung möglichst gering zu halten, vereinbar.

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