Waffenrecht

„Praxiskommentar Waffenrecht“ erscheint beim Kohlhammer Verlag

Im August 2024 erscheint die 1. Auflage des „Praxiskommentar Waffenrecht“ beim renommierten Fachverlag Kohlhammer in Stuttgart. Das von BFB-Partner Dr. Michael Pießkalla mitherausgegebene und mitverfasste Werk hat sich zum Ziel gesetzt, die komplexen Fragen des Waffenrechts praxisnah und verständlich zu erläutern. Die relevanten Normen (WaffG, AWaffV und WaffVwV) werden im Zusammenhang dargestellt.

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Waffenrecht: Anforderungen an die Aufbewahrung eines Schlüssels zum Waffenschrank (OVG Bautzen)

Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das insoweit dem Oberverwaltungsgericht Münster folgt, hat die Aufbewahrung eines Schlüssels zum Waffentresor grundsätzlich den gleichen Sicherheitsstandards zu entsprechen wie die Aufbewahrung der in dem Waffenschrank verwahrten Waffen und Munition selbst. Ein Verstecken kommt nicht in Betracht.

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Waffenrecht: Einmaliger fahrlässiger Verstoß gegen die Schonzeiten führt nicht zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

Nach einer aktuellen Entscheidung des u.a. für das Waffenrecht zuständigen 24. Senats des VGH München führt der einmalige fahrlässige Verstoß gegen die Schonzeitvorschriften im Jagdrecht nicht zum Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Auch mit einem Verstoß gegen die anerkannten Grundsätze der Weidgerechtigkeit könne die Unzuverlässigkeit nicht begründet werden. weiterlesen

Waffenrecht: Unzuverlässigkeit wegen Führens einer schussbereiten Kurzwaffe im Kfz

Nach einer aktuellen Entscheidung der u.a. für das Jagd- und Waffenrecht zuständigen 7. Kammer des Verwaltungsgerichts München entfällt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, wenn ein Jäger eine schussbereite Kurzwaffe auf dem Heimweg von der Jagd nach Hause im Kfz mit sich führt. Der Umstand, dass die ebenfalls im Fahrzeug transportierte Langwaffe entladen war und der Jäger künftig auf Kurzwaffen verzichten möchte, rechtfertigt keine andere Beurteilung. weiterlesen

Verwaltungsrecht: VG Freiburg verneint waffenrechtliches Bedürfnis für dritte Kurzwaffe bei Jägern

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 1.7.2020 entschieden, dass die bei Jägern von der Bedürfnisprüfung freigestellten beiden Kurzwaffen (§ 13 Abs. 2 Satz 2 WaffG) i.d.R. eine Obergrenze darstellen. Nur dies sei mit der Intention des Gesetzgebers, die Zahl an Schusswaffen in der Bevölkerung möglichst gering zu halten, vereinbar.

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