Vertriebs- und Handelsvertreterrecht: Verjährung des Anspruchs auf Buchauszug (§ 87 c Abs. 2 HGB)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 03.08.2017 erneut bestätigt, dass die Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs (§ 87 c Abs. 2 HGB) regelmäßig mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Unternehmer dem Handelsvertreter eine abschließende Abrechnung über die ihm zustehende Provision erteilt hat.