HOAI

Architektenrecht: HOAI-Mindestsätze dürfen unterschritten werden!

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle vertritt in einer aktuellen Entscheidung vom 13.5.2020 die Auffassung, dass eine Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI bei europarechtskonformer Auslegung nicht (mehr) zur Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung führe. Zugleich führe der mündliche Abschluss der Honorarvereinbarung nicht zu ihrer Unwirksamkeit nach § 7 Abs. 1 HOAI.

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Architektenrecht: Mindest- und Höchstsätze der HOAI zwischen Privaten weiterhin verbindlich!

Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts München sind die Regelungen der HOAI zur Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen auch nach der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 04.07.2019 (C-377/17) weiterhin anzuwenden, wenn es sich bei den Vertragsparteien um Privatpersonen handele. Die Mindest- und Höchstsätze bildeten den Kern der HOAI.

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Architektenrecht: Mindestsätze der HOAI sind auch in Altfällen nicht mehr anwendbar!

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat mit aktuellem Urteil vom 25.10.2019 entschieden, dass die Mindestsätze der HOAI wegen Verstoßes gegen Europäisches Gemeinschaftsrecht (Dienstleistungsrichtlinie) – den der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 4.7.2019 festgestellt habe (Rs. C-377/17) – auch in Altfällen nicht mehr anwendbar sind. weiterlesen

Architektenrecht: Bei einer formunwirksamen Pauschalhonorarvereinbarung kann der Architekt nach Mindestsätzen abrechnen

Erkennen Bauherr und Architekt nicht, dass die zwischen ihnen mündlich getroffene Pauschalhonorarvereinbarung formunwirksam ist, ist die Geltendmachung des restlichen Honoraranspruchs auf Basis der Mindestsätze der HOAI nicht treuwidrig. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main jüngst entschieden.

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Architektenrecht: Abrechnung von Mindestsätzen bei unwirksamer Pauschalvereinbarung

Ein Architekt handelt nicht treuwidrig, wenn er sich auf die Unwirksamkeit einer nachträglichen Pauschalvereinbarung beruft und stattdessen die Mindestsätze nach der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) abrechnet – so eine jetzt rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2016.

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