Arztrecht: AGB-Kontrolle einer Patienteninformation?
Formulare, die eine ärztliche Aufklärung und die Entscheidung des Patienten, ob er eine angeratene Untersuchung vornehmen lassen will, beinhalten, dienen der Dokumentation und unterliegen gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB grundsätzlich nicht einer AGB-Kontrolle nach § 307 Abs. 1 und 2, §§ 308, 309 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.