Zwangsvollstreckung

Insolvenzanfechtung: Die Abgabe von Steuererklärungen ist keine Mitwirkungshandlung

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung zum Insolvenzrecht festgestellt, dass die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen durch den späteren Insolvenzschuldner, aufgrund derer das Finanzamt Steuerbescheide erlässt, keine relevante Mitwirkungshandlung in Bezug auf die nachfolgende zwangsweise Beitreibung der Steuerschuld durch den Fiskus darstellt.

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Insolvenzanfechtung: Anerkenntnis des Schuldners stellt nicht zwingend eine mitwirkende Rechtshandlung dar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung zum Insolvenzrecht – Teilbereich Insolvenzanfechtung – die Voraussetzungen für eine sog. „mitwirkende Rechtshandlung“ des Schuldners in Fällen eines Anerkenntnisses präzisiert. Hiernach ist die Abgabe eines Anerkenntnisses nicht zwingend als mitwirkende Rechtshandlung zu werten.

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