Zahlungsunfähigkeit

Insolvenzanfechtungsrecht: Maßstab für objektive Zahlungsunfähigkeit bei inkongruenten Leistungen im kritischen Dreimonats-Zeitraum

Erlangt der Anfechtungsgegner eine inkongruente Deckung (hier im Wege der Zwangsvollstreckung) im zweiten oder dritten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist auch die in inkongruenter Weise befriedigte Forderung bei der Prüfung zu berücksichtigen, ob der Schuldner im Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung objektiv zahlungsunfähig war.

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Insolvenzanfechtungsrecht: Voraussetzungen der Wissenszurechnung von Anfechtungstatbeständen bei Einschaltung mehrerer Behörden

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes setzt die Zurechnung von Wissen in Bezug auf anfechtungsreleante Tatbestände zwischen verschiedenen Behörden grundsätzlich deren tatsächliche Zusammenarbeit im konkreten Fall voraus. Die abstrakte Möglichkeit eines Informationsaustausches genügt nicht.

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Insolvenzanfechtungsrecht: Insolvenzrechtlich relevantes Näheverhältnis bei mittelbarer Beteiligung am Insolvenzschuldner?

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes können in Fällen, in denen der Insolvenzschuldner eine juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, auch solche Personen als nahestehende Personen im Sinne des § 138 Abs. 2 Nr. 1 InsO angesehen werden, die die mittelbar zu mehr als einem Viertel am Kapital des Schuldners beteiligt sind.

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Insolvenzrecht: Zahlungsverzug alleine rechtfertigt keinen zwingenden Schluss auf Zahlungsunfähigkeit

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main hat in einer aktuellen Entscheidung zum Insolvenzanfechtungsrecht erneut bekräftigt, dass auch ein mehrmonatiger Zahlungsverzug in nicht unerheblicher Höhe alleine noch nicht genügt, um einen zwingenden Schluss auf Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ziehen zu können. weiterlesen

Insolvenzrecht: Kein zwingender Schluss auf Zahlungsunfähigkeit bei Abschluss von Zahlungsvereinbarungen mit dem Gerichtsvollzieher

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass in Fällen, in denen sich der Schuldner einer geringfügigen Forderung gegenüber dem Gerichtsvollzieher zu einer Zahlungsvereinbarung bereit erklärt, der Vollstreckungsgläubiger aus diesem Umstand nicht zwingend auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners schließen muss.

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