Schonzeitaufhebung

Jagdrecht: Schonzeitaufhebung und Nachtjagd auf Rotwild in Kronach war rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat mit Urteil vom 2. Juni 2026 zwei Bescheide des Landratsamtes Kronach, mit denen die Schonzeit für einjähriges Rotwild um einen Monat verkürzt bzw. deren Bejagung in der Nacht gestattet worden war, für rechtswidrig erklärt. Der klagende, von BFB Rechtsanwälte vertretene Naturschutzverband hatte zunächst Anfechtungsklage erhoben und diese dann als sog. „Fortsetzungsfeststellungsklage“ weitergeführt.

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Umweltrecht: Verwaltungsgericht Regensburg setzt Schonzeitaufhebung für Rehwild außer Vollzug

Das Bayerische Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 13.4.2022 (RO 4 S 22.1162) die vom Landratsamt Regensburg bewilligten Schonzeitaufhebungen für Rehwild (14.4. bis 30.4.2022) vom Vollzug ausgesetzt. Das Landratsamt hatte versucht, den Jagdbeginn im Landkreis Regensburg (ca. 290 Jagdreviere) per Allgemeinverfügung um mehr als zwei Wochen vorzuverlegen. weiterlesen

Umweltrecht: Erfolgreicher Eilantrag gegen Schonzeitaufhebung für Rehwild

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hat in drei Beschlüssen vom 30.3.2022 die vom Landratsamt Altötting bewilligten Schonzeitaufhebungen für Rehböcke im Zeitraum vom 1.4.2022 bis 30.4.2022 vom Vollzug ausgesetzt. Die Anordnungen für insgesamt sechs Jagdreviere seien mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, weshalb das Aussetzungsinteresse des antragstellenden Umweltverbands überwiege. weiterlesen