Werkvertragsrecht: Minderung schließt Kostenvorschuss nicht aus
Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes schließt die Minderung des Vergütungsanspruchs nach § 634 Nr. 3 2. Fall i.V.m. § 638 BGB die Geltendmachung eines Kostenvorschussanspruch nach § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB wegen des Mangels, auf den die Minderung gestützt wird, nicht aus. Nach dem Gesetzeswortlaut sei vielmehr davon auszugehen, dass diese Rechte nebeneinander bestehen können.