Magazinverbot

Waffenrecht: Wichtige Übergangsfristen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes enden am 1.9.2021

Am 1.9.2021 enden wichtige Übergangsfristen des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes. Betroffen sind Altbesitzer von Magazinen mit großer Kapazität, von Salutwaffen und bestimmten wesentlichen Waffenteilen. Für diese  Gegenstände gilt, dass sie bis zum 1.9.2021 angemeldet werden müssen oder Anträge auf Ausnahmegenehmigung zu stellen sind.

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Waffenrecht: Weite Teile des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes ab 1.9.2020 in Kraft!

Weite Teile des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes (BGBl I 2020, S. 166) sind heute in Kraft getreten. Die jetzt wirksam gewordenen Regelungen sollen nachfolgend zusammengefasst werden. Details können in den von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla verfassten Beiträgen in der  Jagd in Bayern, Ausgaben 3/2020 (S. 42 ff.), 4/2020 (S. 38 ff.) und 9/2020 (S. 40-41), nachgeselesen werden.

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