Mängelbeseitigung

Bauvertrag: Bei Gefahr Verzug muss der Auftraggeber keine Mängelbeseitigungsfrist setzen!

Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg dann nicht zur Mängelbeseitigung auffordern, wenn eine Gefahrensituation besteht und der Auftragnehmer trotz erkennbarer Eilbedürftigkeit den Mangel nicht behebt, obwohl er hierzu in der Lage ist. Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) nun zurückgewiesen.

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Bauvertragsrecht: Der Vorschuss darf behalten werden, auch wenn der Mangel nicht durch einen Dritten beseitigt werden kann

Führt die durch eine Drittfirma durchgeführte Nachbesserung zu keiner fachgerechten Mängelbeseitigung, steht dem Auftragnehmer nach Ansicht des OLG München kein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Vorschusses zu, sofern der Auftraggeber seine Aufwendungen für erforderlich halten durfte.

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