Fristsetzung

Bauvertrag: Bei Gefahr Verzug muss der Auftraggeber keine Mängelbeseitigungsfrist setzen!

Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg dann nicht zur Mängelbeseitigung auffordern, wenn eine Gefahrensituation besteht und der Auftragnehmer trotz erkennbarer Eilbedürftigkeit den Mangel nicht behebt, obwohl er hierzu in der Lage ist. Die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) nun zurückgewiesen.

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Praxistipps für Bauunternehmen: Richtiges Verhalten des Bauträgers bei förmlicher Abnahme

Falls zwischen Erwerber und Bauträger im Bau(träger)vertrag eine förmliche Abnahme mit gemeinsamer Besichtigung vereinbart ist, sollten Bauträger nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwingend dokumentieren, dass eine einvernehmliche Terminfindung mit dem Erwerber stattgefunden hat. Dafür sollte der Bauträger unbedingt mehrere Abnahmetermine anbieten.

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