einstweilige Verfügung

Bauträgerrecht: Keine Besitzübergabe per einstweiliger Verfügung!

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Besitzübertragung gegen den Bauträger läuft nach Ansicht des Landgerichts München I auf eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, wenn zwischen den Parteien Streit über noch offene Vergütungsansprüche bestehe (die gegenteilige Auffassung vertrat das Kammergericht Berlin, IBR 2017, 681).

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Bauträgervertrag: Übergabe per einstweiliger Verfügung? Ist das möglich?

Das Kammergericht Berlin hat sich in einer Entscheidung vom 04.10.2017 (21 U 79/17) zum Bauträgerrecht mit der Frage befasst, ob ein Wohnungskäufer seinen gegenüber dem Bauträger bestehenden Übergabeanspruch auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltend machen kann. Das Gericht bejaht diese Frage und führt zu den Voraussetzungen des Anspruchs Folgendes im Leitsatz aus:

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