Drittschuldnererklärung

Insolvenzrecht: BFB-Mandant erzielt Erfolg vor dem Bundesgerichtshof

Ein Zwangsvollstreckungsgläubiger, der die Kontopfändung betreibt, muss auch dann, wenn er durch eine von der Bank des späteren Insolvenzschuldners abgegebene Drittschuldnererklärung zunächst von der fehlenden Werthaltigkeit des Pfandrechts erfährt, bei späterem Pfändungserfolg nicht ohne weiteres mit insolvenzanfechtungsrelevanten Handlungen des Kontoinhabers rechnen. weiterlesen

Insolvenzrecht: Negative Drittschuldnererklärung kein Beleg für die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

Der die Kontopfändung betreibende Zwangsvollstreckungsgläubiger muss auch dann, wenn ihm im Rahmen einer Drittschuldnererklärung zunächst die fehlende Werthaltigkeit des Pfandrechts mitgeteilt wird, bei später eintretendem Pfändungserfolg nicht ohne weiteres mit insolvenzanfechtungsrelevanten Handlungen des Kontoinhabers rechnen.

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