Darlegungslast

Bauvertragsrecht: Auftraggeber muss nur die Mangelsymptome beschreiben!

Bei Mängelansprüchen genügt der Auftraggeber den Anforderungen an ein hinreichend bestimmtes Mängelbeseitigungsverlangen und an eine schlüssige Darlegung eines Mangels im Prozess, wenn er die Erscheinungen, die er auf vertragswidrige Abweichungen zurückführt, hinlänglich deutlich beschreibt. Er ist nicht gehalten, die Mangelursachen im Einzelnen zu bezeichnen (sog. Symptomtheorie).  weiterlesen

Insolvenzanfechtungsrecht: BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei Bargeschäften

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss zum Insolvenzanfechtungsrecht erneut bekräftigt, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Bargeschäftes beim Anfechtungsgegner liegt. Hingegen trägt der Insolvenzverwalter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schuldner trotz bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausches wissentlich weiter unrentabel gearbeitet hat.

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Geschäftsführerhaftung: Ergibt sich die Zahlungsunfähigkeit aus dem durch die Buchhaltung einer GmbH ermittelten Liquiditätsstatus, kann diese vom Geschäftsführer nicht pauschal bestritten werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in einem Haftungsprozess gegen einen ehemaligen GmbH-Geschäftsführer mit der Frage zu befassen, wer die eingetretene Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO) in welchem Umfang darzulegen und zu beweisen hat.

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