Beweislast

Insolvenzanfechtungsrecht: BGH zur Darlegungs- und Beweislast bei Bargeschäften

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Beschluss zum Insolvenzanfechtungsrecht erneut bekräftigt, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Bargeschäftes beim Anfechtungsgegner liegt. Hingegen trägt der Insolvenzverwalter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Schuldner trotz bargeschäftsähnlichen Leistungsaustausches wissentlich weiter unrentabel gearbeitet hat.

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Geschäftsführerhaftung: Ergibt sich die Zahlungsunfähigkeit aus dem durch die Buchhaltung einer GmbH ermittelten Liquiditätsstatus, kann diese vom Geschäftsführer nicht pauschal bestritten werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in einem Haftungsprozess gegen einen ehemaligen GmbH-Geschäftsführer mit der Frage zu befassen, wer die eingetretene Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 S. 1 InsO) in welchem Umfang darzulegen und zu beweisen hat.

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Vertriebsrecht: Zum Erfordernis einer Nachbearbeitung bei Kleinstorni (OLG Düsseldorf)

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf zum Vertriebsrecht kann auch für Fälle der Kleinstorni eine Nachbearbeitung sinnvoll sein und von dem Versicherer verlangt werden. Zumindest ist für jeden einzelnen Versicherungsvertrag, für den Provisionen zurückgefordert werden, der Verzicht auf eine Nachbearbeitung darzulegen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.01.2017 – I-16 U 32/16; ZVertriebsR 2017, 191 ff).

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