Bauträgerrecht

Bauträgerrecht: Liegen wesentliche Mängel vor, kann die Fertigstellungsrate zurückverlangt werden

Liegen bei einem Bauwerk wesentliche Mängel vor, die sowohl eine Abnahme gem. § 641 BGB als auch eine „vollständige Fertigstellung“ i.S.v. § 3 Abs. 2 MaBV hindern, steht dem Erwerber gem. § 817 Satz 1 BGB ein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Fertigstellungsrate i.H.v. 3,5% des Kaufpreises zu. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig entschieden.

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Bauträgerrecht: Kann der Erwerber bei Verzug des Bauträgers vom Vertrag zurücktreten?

Nach einem bereits im Jahr 2015 ergangenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg kann der mit einem Bauträger geschlossene Erwerbsvertrag ein relatives Fixgeschäft darstellen, sodass der Erwerber vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der vereinbarte Fertigstellungstermin nicht eingehalten wird. Der Bundesgerichtshof folgte dem jetzt und wies das Rechtsmittel des Bauträgers zurück.

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Bauvertragsrecht: Trotz Baumangels kein Schadensersatz für eingeschränkte Terrassennutzung

Aus einem vertraglichen Schadensersatzanspruch kann eine Nutzungsausfallentschädigung beansprucht werden, wenn eine Wohnung oder ein Haus wegen Bauverzögerung oder wegen Mängeln nicht benutzt werden kann. Die Nichtbenutzbarkeit einzelner Räume oder der Terrasse stellt hingegen einen im Werkvertragsrecht i.d.R. nicht ersatzfähigen immateriellen Schaden dar.

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Bauträgervertrag: Übergabe per einstweiliger Verfügung? Ist das möglich?

Das Kammergericht Berlin hat sich in einer Entscheidung vom 04.10.2017 (21 U 79/17) zum Bauträgerrecht mit der Frage befasst, ob ein Wohnungskäufer seinen gegenüber dem Bauträger bestehenden Übergabeanspruch auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltend machen kann. Das Gericht bejaht diese Frage und führt zu den Voraussetzungen des Anspruchs Folgendes im Leitsatz aus:

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