Bauträgerrecht: Keine Besitzübergabe per einstweiliger Verfügung!
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Besitzübertragung gegen den Bauträger läuft nach Ansicht des Landgerichts München I auf eine unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache hinaus, wenn zwischen den Parteien Streit über noch offene Vergütungsansprüche bestehe (die gegenteilige Auffassung vertrat das Kammergericht Berlin, IBR 2017, 681).