Baurecht

Bau- und Architektenrecht: Minderung schließt Kostenvorschuss für Baumängel nicht aus

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Bau- und Architektenrecht bleibt es Bauherren nach erklärter Minderung wegen Baumängeln unbenommen, insoweit auch Ansprüche auf Zahlung eines Kostenvorschusses nach § 634 Nr. 2, § 637 Abs. 3 BGB geltend zu machen. Der BGH stellt klar, dass die gestaltende Wirkung der Minderung wegen eines Baumangels einen Kostenvorschussanspruch nicht ausschließe.
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Bauvertragsrecht: Fertighaushersteller muss zum Schallschutzniveau beraten!

Verpflichtet sich der Unternehmer dazu, ein Fertighaus nach den anerkannten Regeln der Technik zu errichten, schuldet er nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken einen üblichen Qualitäts- und Komfortstandard. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, müsse sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß – so das OLG – an dieser Vereinbarung orientieren.

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Praxistipps für Bauunternehmen: Richtiges Verhalten des Bauträgers bei förmlicher Abnahme

Falls zwischen Erwerber und Bauträger im Bau(träger)vertrag eine förmliche Abnahme mit gemeinsamer Besichtigung vereinbart ist, sollten Bauträger nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwingend dokumentieren, dass eine einvernehmliche Terminfindung mit dem Erwerber stattgefunden hat. Dafür sollte der Bauträger unbedingt mehrere Abnahmetermine anbieten.

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Baurecht: Recht zur Ersatzvornahme kann wirksam ausgeschlossen werden!

In einem vom Bauträger vorformulierten „Kaufvertrag“ über eine neu errichtete bzw. grundlegend sanierte Eigentumswohnung kann nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz wirksam vereinbart werden, dass der Erwerber kein Recht hat, einen Baumangel selbst zu beseitigen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. weiterlesen

Baurecht: Keine Einstellung der Arbeiten bei Behinderung durch Auftraggeber

Wird der Auftragnehmer durch Umstände aus der Risikosphäre des Auftraggebers in der Ausführung eines Teils der Leistung behindert, berechtigt ihn das nach der Rechtsprechung des OLG Dresden nicht dazu, seine Arbeiten insgesamt einzustellen. Der Bundesgerichtshof hat die gegen diese Bewertung gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde nunmehr zurückgewiesen, das Urteil der Vorinstanz ist damit rechtskräftig.

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