Baumängel

Bauvertragsrecht: Auftraggeber muss nicht den preisgünstigsten Drittunternehmer mit der Ersatzvornahme beauftragen

Gerät der Auftragnehmer mit der Mängelbeseitigung in Verzug oder lehnt sie ab, kann der Auftraggeber die Mängelbeseitigung durch einen Dritten erledigen lassen (sog. Ersatzvornahme). Der Auftraggeber ist – so eine jetzt rechtskräftig gewordene Entscheidung des OLG München – nicht verpflichtet, mit der Ersatzvornahme den preisgünstigsten Drittunternehmer zu beauftragen.

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Bauvertragsrecht: Keine Abschlagszahlung bei wesentlichen Mängeln

Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber Abschlagszahlungen nach § 632a BGB nur dann verlangen, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen. Bei wesentlichen Mängeln besteht von vorneherein kein Anspruch auf Abschlagszahlung . Nichts anderes gilt für § 632a BGB in der ab dem 01.05.2000 geltenden Fassung nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.

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