Mit Inkrafttreten des neuen Bauvertragsrechts im Jahr 2018 müssen Bauunternehmen den Bestellern, soweit es sich um Verbraucher handelt, Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften vor Beginn und zur Fertigstellung des Bauvorhabens in Textform und rechtzeitig vor dem Vertragsschluss zur Verfügung stellen. Hierzu zählen etwa die Genehmigungsplanung, Angaben zur Instandsetzung, EnEV- und KfW-Nachweise. Die Regelungen gelten für ab 01.01.2018 geschlossene Verträge.
Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB), erklärt die Notwendigkeit: „Die neue Regelung schließt eine Gesetzeslücke. Bis heute bestand häufig Uneinigkeit darüber, ob bzw. welche Planungsunterlagen, bautechnischen Nachweise und Unternehmererklärungen dem Verbraucher ausgehändigt werden müssen.“