Der Arbeitskreis VI des 61. Deutschen Verkehrsgerichtstages hat sich einstimmig gegen eine Meldepflicht von Ärztinnen und Ärzten bei fahrungeeigneten Personen ausgesprochen. Zugleich empfahl er, jene Voraussetzungen zu präzisieren, bei deren Vorliegen straffreie Meldungen an die Fahrerlaubnisbehörden erfolgen dürfen. Kernpunkt war die Abwägung der Schweigepflicht und dem Schutz der Allgemeinheit.
Die auf dem VGT behandelten Themen mündeten auch dieses Jahr in fachlichen Empfehlungen an das Bundesverkehrsministerium. BFB-Partner Dr. Michael Pießkalla, Podiumsteilnehmer und Referent im AK VI, hatte sich in seinem Vortrag ebenfalls gegen die Meldepflicht ausgesprochen.
Die Empfehlungen des Arbeitskreises VI sind hier abrufbar.
BFB-Partner Dr. Michael Pießkalla ist Autor zahlreicher Fachaufsätze zum Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrecht sowie Mitautor mehrerer einschlägiger Fachbücher.