Insolvenzrecht: Informationspflichten der Bank bei insolvenzzweckwidrigen Verfügungen über ein Insolvenzanderkonto?

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) trifft eine Bank, bei der ein Insolvenzanderkonto eingerichtet zu Gunsten der Masse ist, grundsätzlich keine Pflicht, die Rechtmäßigkeit von Verfügungen über das Guthaben durch den Insolvenzverwalter zu prüfen oder dem Insolvenzgericht Bericht zu erstatten.

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