Insolvenzanfechtung: Zum richtigen Anfechtungsgegner bei Zahlungen an den Zwangsverwalter einer Immobilie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass an den Zwangsverwalter entrichtete – anfechtbare – Zahlungen nach Einstellung der Zwangsverwaltung keinen Anfechtungsanspruch (§ 143 InsO) gegen den Vollstreckungsgläubiger begründen. Passivlegitimiert sei der Vollstreckungsschuldner, vorliegend der Eigentümer des mit einem Grundpfandrecht belasteten Grundstücks.

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