Zuverlässigkeit

Waffenrecht: Unzuverlässigkeit eines Anbieters von Sachkundelehrgängen wegen Ausstellung von Sachkundenachweisen ohne tatsächlichen Nachweis der Sachkunde

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein ist ein Träger von Waffensachkundelehrgängen unzuverlässig nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) WaffG, wenn er Personen Sachkundebescheinigungen (hier nach §§ 7, 28 WaffG) erteilt, ohne dass diese die Sachkunde im erforderlichen Umfang tatsächlich nachgewiesen haben.

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Waffenrecht: Mitführen einer Schusswaffe unter Alkoholeinfluss schließt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aus

Das Verwaltungsgericht Münster hat in einer aktuellen waffenrechtlichen Entscheidung betont, dass das Mitführen einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe im alkoholisierten Zustand (hier: 1,48 Promille Blutalkoholkonzentration) zum Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führt. Auf den Ladezustand der mitgeführten Schusswaffe kommt es hierbei nicht an.

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Waffenrecht: Umgang mit Waffen nur im nüchternen Zustand (VGH München)

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zum Waffenrecht weist ein Jäger, der nach beendeter Jagd am sog. „Schüsseltreiben“ teilnimmt und im Anschluss daran seine (hier: vollständig entladene) Waffe in alkoholisiertem Zustand (0,85 Promille) zugriffsbereit im Fahrzeug mit sich führt, nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit auf. Auf das Auftreten alkoholbedingter Ausfallerscheinungen komme es nicht an.

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