Architektenrecht: HOAI-Mindestsätze dürfen unterschritten werden!

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle vertritt in einer aktuellen Entscheidung vom 13.5.2020 die Auffassung, dass eine Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI bei europarechtskonformer Auslegung nicht (mehr) zur Unwirksamkeit der Honorarvereinbarung führe. Zugleich führe der mündliche Abschluss der Honorarvereinbarung nicht zu ihrer Unwirksamkeit nach § 7 Abs. 1 HOAI.

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