Wettbewerbsrecht: Vorschlag der Krankenversicherung, den Arzt zu wechseln, ist wettbewerbswidrig
Eine Krankenversicherung handelt wettbewerbswidrig, wenn sie ihren Versicherungsnehmer nach Vorlage eines Heil- und Kostenplans zu einem Arztwechsel bewegen will. Im konkreten Fall war eine höhere Kostenerstattung in Aussicht gestellt worden für den Fall, dass eine Zahnbehandlung durch den „Gesundheitspartner“ der Versicherung durchgeführt wird.