Waffenrecht: Anforderungen an die Aufbewahrung eines Schlüssels zum Waffenschrank (OVG Bautzen)

Nach einer aktuellen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, das insoweit dem Oberverwaltungsgericht Münster folgt, hat die Aufbewahrung eines Schlüssels zum Waffentresor grundsätzlich den gleichen Sicherheitsstandards zu entsprechen wie die Aufbewahrung der in dem Waffenschrank verwahrten Waffen und Munition selbst. Ein Verstecken kommt nicht in Betracht.

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