Waffenrecht: Weite Teile des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes ab 1.9.2020 in Kraft!
Weite Teile des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes (BGBl I 2020, S. 166) sind heute in Kraft getreten. Die jetzt wirksam gewordenen Regelungen sollen nachfolgend zusammengefasst werden. Details können in den von Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla verfassten Beiträgen in der Jagd in Bayern, Ausgaben 3/2020 (S. 42 ff.), 4/2020 (S. 38 ff.) und 9/2020 (S. 40-41), nachgeselesen werden.