Wohnungseigentumsrecht: Informationspflichten im Vorfeld der Neuwahl des Verwalters

Nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ist es bei der Neubestellung eines Verwalters in der Regel geboten, den Eigentümern die Angebote der Bewerber oder jedenfalls deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG zukommen zu lassen.

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