Bauvertragsrecht: Vergütung kann ohne Abnahme und prüfbare Rechnung fällig werden!
Einer aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg zum Bauvertragsrecht zufolge bedarf es einer Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nicht, wenn der Auftraggeber nicht mehr die Erfüllung des Vertrages verlangt, sondern – im Rahmen eines Abrechnungsverhältnisses – lediglich auf Zahlung gerichtete Gewährleistungsrechte geltend macht.