Unentgeltlichkeit

Insolvenzrecht: Unentgeltlichkeitsanfechtung von Steuerzahlungen?

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs stellt die Erfüllung von Steuerverbindlichkeiten grundsätzlich auch dann keine unentgeltliche Leistung des Schuldners nach § 134 InsO dar, wenn die Steuer materiellrechtlich nicht entstanden ist. Ausnahmen gelten, wenn der Steuerschuldner bewusst dazu beiträgt, dass ein offenkundig von der materiellen Rechtslage abweichender Steuerbescheid ergeht.

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Insolvenzanfechtung: Unentgeltliche Leistungen bei Vorliegen einer umsatzsteuerlichen Organschaft?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach die in einer umsatzsteuerlichen Organschaft erfolgte Tilgung einer USt-Schuld durch die Organgesellschaft dann keine unentgeltliche Leistung ist, wenn die Organgesellschaft sich durch die Zahlung von einer Haftungsschuld befreit. Im Falle der Insolvenz der Organgesellschaft greift § 134 InsO nicht durch.

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Insolvenzrecht: Zahlung des insolventen Drittschuldners nach Pfändung und Einziehung nicht nach § 134 InsO anfechtbar

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage befasst, ob Zahlungen eines insolventen Drittschuldners, die dieser an das Finanzamt leistet, nachdem das Finanzamt Forderungen eines Steuerschuldners gegen den Drittschuldner gepfändet und eingezogen hat, als unentgeltliche Leistungen (§ 134 InsO) anfechtbar sind. Der BGH verneint dies.

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