Praxistipps für Bauunternehmen: Richtiges Verhalten des Bauträgers bei förmlicher Abnahme

Falls zwischen Erwerber und Bauträger im Bau(träger)vertrag eine förmliche Abnahme mit gemeinsamer Besichtigung vereinbart ist, sollten Bauträger nach dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme zwingend dokumentieren, dass eine einvernehmliche Terminfindung mit dem Erwerber stattgefunden hat. Dafür sollte der Bauträger unbedingt mehrere Abnahmetermine anbieten.

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