Insolvenzanfechtung: Die Abgabe von Steuererklärungen ist keine Mitwirkungshandlung
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einer aktuellen Entscheidung zum Insolvenzrecht festgestellt, dass die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen durch den späteren Insolvenzschuldner, aufgrund derer das Finanzamt Steuerbescheide erlässt, keine relevante Mitwirkungshandlung in Bezug auf die nachfolgende zwangsweise Beitreibung der Steuerschuld durch den Fiskus darstellt.