Waffenrecht: Einmaliger fahrlässiger Verstoß gegen die Schonzeiten führt nicht zur waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit

Nach einer aktuellen Entscheidung des u.a. für das Waffenrecht zuständigen 24. Senats des VGH München führt der einmalige fahrlässige Verstoß gegen die Schonzeitvorschriften im Jagdrecht nicht zum Wegfall der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Auch mit einem Verstoß gegen die anerkannten Grundsätze der Weidgerechtigkeit könne die Unzuverlässigkeit nicht begründet werden. weiterlesen