Mindestsätze

Architektenrecht: Mindest- und Höchstsätze der HOAI zwischen Privaten weiterhin verbindlich!

Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts München sind die Regelungen der HOAI zur Verbindlichkeit von Mindest- und Höchstsätzen auch nach der Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 04.07.2019 (C-377/17) weiterhin anzuwenden, wenn es sich bei den Vertragsparteien um Privatpersonen handele. Die Mindest- und Höchstsätze bildeten den Kern der HOAI.

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Architektenrecht: Bei einer formunwirksamen Pauschalhonorarvereinbarung kann der Architekt nach Mindestsätzen abrechnen

Erkennen Bauherr und Architekt nicht, dass die zwischen ihnen mündlich getroffene Pauschalhonorarvereinbarung formunwirksam ist, ist die Geltendmachung des restlichen Honoraranspruchs auf Basis der Mindestsätze der HOAI nicht treuwidrig. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main jüngst entschieden.

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Architektenrecht: Abrechnung von Mindestsätzen bei unwirksamer Pauschalvereinbarung

Ein Architekt handelt nicht treuwidrig, wenn er sich auf die Unwirksamkeit einer nachträglichen Pauschalvereinbarung beruft und stattdessen die Mindestsätze nach der HOAI (Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen) abrechnet – so eine jetzt rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg aus dem Jahr 2016.

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