Mietrecht: Auch das Landgericht München I hält die „Mietpreisbremse“ für unwirksam

Das Landgericht München I (14. Zivilkammer) hat sich mit Urteil vom 6.12.2017 der Auffassung des Amtsgerichts München (Urt. v. 21.6.2017 – 414 C 26570/16) angeschlossen und die durch die Bayerische Staatsregierung am 10.11.2015 erlassene Mieterschutzverordnung („Mietpreisbremse“) wegen eines bei Erlass der Verordnung unterlaufenen Verfahrensmangels für unwirksam erachtet.

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