Handelsvertreterrecht: Unzulässige Beschränkung des Kündigungsrechts
Nach einer aktuelleren Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München zum Vertriebsrecht kann eine nach § 89 a Abs. 1 S. 2 HGB unzulässige Beschränkung der Kündigungsfreiheit zulasten des Handelsvertreters auch dann vorliegen, wenn an die Kündigung des Handelsvertreters wesentliche, die Vertragsbeendigung erschwerende finanzielle Nachteile geknüpft werden.