Kündigung

Bau- und Architektenrecht: Kündigung nach Überschreiten des Fertigstellungstermins

Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg zum Bau- und Architektenrecht gilt der Grundsatz, dass der Auftraggeber dem Bauunternehmen nach Ablauf der Fertigstellungsfrist eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen und dabei für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs die fristlose Kündigung androhen könne. Die nachfolgende Kündigung setze aber voraus, dass die gesetzte Nachfrist angemessen sei.

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Bau- und Architektenrecht: Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrages

Nach einem Urteil des OLG Oldenburg zum Bau- und Architektenrecht hat der Bauunternehmer nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrages zunächst die erbrachten Leistungen von dem nicht ausgeführten Teil der Leistungen abzugrenzen und die Höhe der Vergütung für die erbrachten Leistungen nach dem Verhältnis des Werts der erbrachten Teilleistungen zu dem Wert der nach dem Pauschalpreisvertrag geschuldeten Gesamtleistung zu beziffern.

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Bau- und Architektenrecht: Auftragnehmer hat Beweislast für das Behaltendürfen erhaltener Abschlagszahlungen

Nach einer nun rechtskräftig gewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München zum Bau- und Architektenrecht trifft den Auftragnehmer (hier: Architekt) auch nach fristloser oder ordentlicher (freier) Vertragskündigung die Beweislast dafür, dass geschuldete Leistungen erbracht wurden, die Abnahme erklärt wurde und eine prüfbare Schlussrechnung vorliegt.

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Bauvertragsrecht: Weiterarbeit an Abschlagszahlung geknüpft – Auftraggeber kann kündigen!

Die Werklohnforderung des Unternehmers wird grundsätzlich erst mit Abnahme fällig (§ 641 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Auftragnehmer kann die weitere Ausführung der von ihm geschuldeten Arbeiten aus diesem Grund nicht von einer vertraglich nicht vereinbarten Abschlagszahlung (hier:. 20.000,00 Euro) abhängig machen.

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