Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrags eine Kostenobergrenze für das zu betreuende Projekt, stellt dies nach Ansicht des Kammergerichts Berlin (KG) keine Beschaffenheitsvereinbarung für die Werkleistung des Architekten dar. Die rechtliche Bedeutung einer solchen Kostenobergrenze liegt vielmehr darin, dass sie die kostenbezogenen Vertragspflichten des Architekten konkretisiert.
Notwendige Cookies sind zwingend erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Webseite sicher zu stellen. Erfasst sind nur Cookies, welche die grundlegende Funktionalität und die Sicherheit der Webseite gewährleisten. Persönliche Daten werden nicht erhoben.
Cookies, die nicht notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit der Webseite sicher zu stellen oder die den Zweck haben, persönliche Daten von Nutzern zu erheben, sind nicht notwendige Cookies. Die Nutzung solcher Cookies ist nur mit der ausdrücklichen Zustimmung des Besuchers zulässig.