Insolvenzrecht: Negative Drittschuldnererklärung kein Beleg für die Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

Der die Kontopfändung betreibende Zwangsvollstreckungsgläubiger muss auch dann, wenn ihm im Rahmen einer Drittschuldnererklärung zunächst die fehlende Werthaltigkeit des Pfandrechts mitgeteilt wird, bei später eintretendem Pfändungserfolg nicht ohne weiteres mit insolvenzanfechtungsrelevanten Handlungen des Kontoinhabers rechnen.

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